Hinweise zu Ihrem Besuch
Die Gesundheit unserer Besucher und Mitarbeiter ist uns wichtig. Für einen sicheren und reibunglosen Besuch des Museums bitten wir Sie, die folgenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu beachten.
Das Wichtigste auf einen Blick

Für den Besuch der Museen der Kulturstiftung Sachsen-Anhalt gilt aktuell die 3G-Regel.
Bitte legen Sie am Einlass ein amtliches Zertifikat vor, dass Sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind (max. 48 h alter PCR-Test, max. 24 h alter Antigen-Schnelltest). Alle Zertifikate sind digital oder analog in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzuzeigen. Ein Selbsttest zuhause oder vor Ort wird nicht akzeptiert.
Ausführliche Informationen finden Sie weiter unten unter „Hinweise zur 3G-Regelung“.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Tickets vorab online zu erwerben. Tickets erhalten Sie auch an der Museumskasse, solange ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.

Im Museum ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Maske bzw. einer Schutzmaske der Klassifizierung FFP2 oder gleichwertig vorgeschrieben.

Bitte benutzen Sie das bereitstehende Desinfektionsmittel.

Bitte halten Sie mind. 2 m Abstand zu anderen Personen.

Beachten Sie bitte die ausgewiesene maximal zugelassene Personenzahl pro Raum.

Bitte leisten auch Sie einen Beitrag und nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen.
Detaillierte Hinweise zur 3G-Regelung
3G-Nachweis
Für einen Besuch der Museen der Kulturstiftung Sachsen-Anhalt gilt aktuell die 3G-Regelung. Das bedeutet, dass für den Museumsbesuch entweder
- ein amtliches Zertifikat über den vollständigen Impfschutz (mindestens 2 Wochen nach der 2. Impfung) oder
- ein amtliches Zertifikat über den Genesenenstatus (Zeitraum von 28 Tagen bis 6 Monaten nach Genesung) oder
- ein negatives Testergebnis (max. 48 Stunden alter PCR-Test bzw. max. 24 Stunden alter Schnelltest) vorzuweisen ist.
Alle Zertifikate sind digital oder analog in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzuzeigen.
Ein Selbsttest zuhause oder vor Ort wird nicht akzeptiert.
Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Diese Regelungen gelten in Ausübung des Hausrechts der Kulturstiftung Sachsen-Anhalt auf der Grundlage der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung der Landesregierung Sachsen-Anhalt.