Hinweise zu Ihrem Besuch

Die Gesundheit unserer Besucher und Mitarbeiter ist uns wichtig. Für einen sicheren und reibunglosen Besuch des Museums bitten wir Sie, die folgenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu beachten.

Das Wichtigste auf einen Blick

Für den Be­such der Museen der Kul­tur­stif­tung Sach­sen-Anhalt gilt aktuell die 3G-Regel.

Bitte le­gen Sie am Ein­lass ein amt­liches Zer­ti­fi­kat vor, dass Sie ent­we­der ge­impft, ge­ne­sen oder getestet sind (max. 48 h alter PCR-Test, max. 24 h alter Antigen-Schnelltest). Alle Zer­ti­fi­ka­te sind digi­tal oder ana­log in Ver­bin­dung mit einem gül­ti­gen amt­li­chen Licht­bild­aus­weis vor­zu­zei­gen. Ein Selbst­test zu­hau­se oder vor Ort wird nicht akzep­tiert.

Aus­führ­li­che In­for­ma­ti­o­nen fin­den Sie wei­ter unten un­ter „Hinweise zur 3G-Regelung“.

Wir empfeh­len Ih­nen, Ihre Tickets vorab on­line zu er­wer­ben. Tickets er­hal­ten Sie auch an der Mu­seums­kas­se, so­lan­ge aus­rei­chend Plä­tze zur Ver­fü­gung stehen.

Zum Ticketshop

 

Im Museum ist das Tragen einer medi­zi­ni­schen Mund-Na­sen-­Mas­ke bzw. einer Schutz­mas­ke der Klas­si­fi­zie­rung FFP2 oder gleich­wertig vorgeschrieben.

Bitte benutzen Sie das be­reit­ste­hen­de Des­in­fek­tions­mit­tel.

Bitte halten Sie mind. 2 m Abstand zu an­de­ren Per­sonen.

Beachten Sie bit­te die aus­ge­wie­se­ne ma­xi­mal zugelas­sene Per­sonen­zahl pro Raum.

Bitte leisten auch Sie einen Bei­trag und neh­men Sie Rück­sicht auf Ihre Mit­menschen.

 

3G-Nachweis

Für einen Besuch der Museen der Kulturstiftung Sachsen-Anhalt gilt aktuell die 3G-Regelung. Das bedeutet, dass für den Museumsbesuch entweder

  • ein amtliches Zertifikat über den vollständigen Impfschutz (mindestens 2 Wochen nach der 2. Impfung) oder
  • ein amtliches Zertifikat über den Genesenenstatus (Zeitraum von 28 Tagen bis 6 Monaten nach Genesung) oder
  • ein negatives Testergebnis (max. 48 Stunden alter PCR-Test bzw. max. 24 Stunden alter Schnelltest) vorzuweisen ist.

Alle Zertifikate sind digital oder analog in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzuzeigen.

Ein Selbsttest zuhause oder vor Ort wird nicht akzeptiert.

Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Diese Regelungen gelten in Ausübung des Haus­rechts der Kultur­stiftung Sachsen-Anhalt auf der Grund­lage der aktuellen SARS-CoV-2-Ein­dämmungs­ver­ord­nung der Landesregierung Sachsen-Anhalt.